Frontansicht Römer Rathaus Frankfurt

Römer

Frankfurt

Frontansicht des Lorscher Rathauses

Rathaus

Lorsch

Frontansicht Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium

Darmstadt

Neuigkeiten zu Produktivsetzungen

Breitbandausbau

Der digitale Antrag auf Breitbandausbau beschleunigt das Genehmigungsverfahren zur Leitungslegung. Telekommunikationsunternehmen können nunmehr auf schnellere Bearbeitung durch Nutzung des Online-Antrags hoffen. Länderübergreifend waren sieben Pilotkommunen an diesem Projekt beteiligt. In Zusammenarbeit haben Hessen und Rheinland-Pfalz als Federführer den Grundstein für eine optimierte Vorgehensweise für die flächendeckende Netzanbindung in der Republik gelegt.

Technisch herausragend stellt sich vor allem ein Geoinformationssystem (GIS), also die Einbindung einer interaktiven Karte dar. Diese wählt entsprechend der Lokation des Bauvorhabens den Ausschnitt für den Antragsteller aus. Folgend kann der Leitungsweg in eben dieser Karte skizziert werden. Auf Grundlage der Karte arbeiten Kommune und Telekommunikationsunternehmen interaktiv auf identischer Datenbasis zusammen.

Um diesen Antrag abzubilden wurde ein speziell auf die Anforderungen zugeschnittenes Portal entwickelt. Das Breitbandportal befindet sich in einem geschützten Bereich. Um die Telekommunikationsunternehmen zu verifizieren, beantragt die Kommune einen Zugang für Ihre Kontaktpersonen. Nach einer Registrierung erhalten die Telekommunikationsunternehmen Zugangsdaten. Neben der Antragstellung ist eine Aktenführung abgebildet. Gestellte Anträge mit ihren Status können jederzeit eingesehen werden, wodurch auch der Kommunikationsweg erleichtert wird.

Alle Bescheide und Unterlagen können in digitaler Form abgewickelt werden und sorgen somit für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Dadurch verkürzen sich zusätzlich die Rücklaufzeiten, womit der Fokus auf die tatsächliche und breitflächige Umsetzung und nicht mehr auf dem Verwaltungsakt verweilt.

Nach dem „Einer für alle“-Prinzip ist ein bundesweiter Rollout in Konzeption. So wird das Onlinezugangsgesetz (OZG) durch die Nachnutzung, für das Themenfeld Bauen und Wohnen flächendeckend erfüllt.