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Neuigkeiten zu Produktivsetzungen

Digitale Baugenehmigung

Mit Bauvorhaben wie z. B. der Errichtung von Bau- und Arbeitsstellen im Straßenraum, dem Bau von Gebäuden sowie deren Nutzungsänderung darf erst dann begonnen werden, nachdem eine Baugenehmigung erteilt wurde.

Seit Ende September 2023 ist es möglich, digitale Baugenehmigungen auch online zu beantragen. Bauanträge für Werbeanlagen mittels des digitalen Antragsverfahrens des Hessischen Bauportals können ab sofort schnell und komfortabel eingereicht werden.

Die Bauaufsicht Frankfurt geht als erste hessische Bauaufsicht und Pilotkommune mit dem Bauportal und digitalen Bauanträgen in den produktiven Betrieb. Zum Jahresende werden der Rheingau-Taunus-Kreis, der Vogelsbergkreis und der Landkreis Fulda den Testbetrieb des Bauportals mit vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ebenfalls anstreben.

Mithilfe unserer Digitalisierungsplattform civento wurde der Online-Antrag zur digitalen Baugenehmigung realisiert. Die eingehenden Online-Anträge werden medienbruchfrei mit Hilfe des XTA-Standards in die entsprechenden Fachverfahren der angeschlossenen Bauaufsichtsbehörden transferiert und die Zustellung der Bescheide erfolgt digital und papierlos.

„Das bedeute, dass das mühsame, manuelle Zusammenstellen von Papierunterlagen der Vergangenheit angehöre. Das zeitgemäße und benutzerfreundliche Verfahren sei ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen und effizienten Verwaltung, von der alle Beteiligten profitieren“, betonte Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen der Stadt Frankfurt am Main.

Zukünftig wird das Hessische Bauportal auch die Möglichkeit bieten, zusätzliche Fachstellen im Verfahren einzubinden. Mit der Einführung des neuen Portals ist es möglich, den langwierigen Schriftverkehr wie bei zusätzlichen Unterlagen mit wenigen Klicks und innerhalb kürzester Zeit zu erledigen.

Das volldigitalisierte Verfahren erleichtert die Antragstellung und Sachbearbeitung und bietet signifikante Vorteile wie die Beschleunigung des Wohnungsbaus, oder die Ersparnis mit einem persönlichen Gang zur Verwaltung gegenüber dem bisherigen analogen Verfahren. Man benötigt somit keine Papierunterlagen, da die Nachweise über das Bauportal direkt hochgeladen und mit dem XTA-Standard an die Baubehörde verschickt werden. Die Antragstellung wird somit bequem und benutzergeführt über den digitalen Antragsassistenten abgewickelt und der Antragsteller erhält die Genehmigung in maschineller Ausfertigung. Die Bearbeitungszeiten des Online-Verfahrens werden durch die bidirektionale Kommunikation über den XTA-Server, sowie die durchgängige digitale Antragsbearbeitung und Bescheidzustellung erheblich verkürzt und bieten den Antragstellenden somit einen echten Mehrwert.

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