Go-Live Breitbandausbau
Die Städte Fulda und Lindenfels können als erste Kommunen bundesweit digital gestellte Breitbandanträge über das Breitband-Portal genehmigen. Da Anträge zum Breitbandausbau mit mehr als 100.000 Eingängen pro Jahr zu den am häufigsten genutzten Verwaltungsverfahren in Deutschland gehören, zählt das Breitband-Portal zu den 35 wichtigsten OZG-Projekten in Deutschland. Außerdem ist die Plattform Teil der Gigabitstrategie des Bundes.
Die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz haben das Breitband-Portal im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“) mithilfe unserer Softwareplattform civento entsprechend als Fachanwendung entwickeln lassen. Seit August 2022 ist es auch für die anderen Bundesländer möglich, das Portal nachzunutzen. Weitere Bundesländer haben offiziell erklärt, die OZG-Lösung nachnutzen zu wollen – darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern, Thüringen und Schleswig-Holstein.
„Im Portal lasse sich der integrierte Antrag problemlos an die landesspezifischen Gegebenheiten anpassen. In den nachnutzenden Ländern können die Kommunen sich selbst registrieren und erhalten einen mit dem jeweiligen Bundesland abgestimmten Musterbescheid, der sich noch weiter individualisieren lasse“, erklärte die hessische Digitalministerin Kristina Sinemus.
Das Breitband-Portal wurde so konzipiert, dass es in einem geschützten Bereich auf die Anforderungen an die Antragstellung zugeschnitten ist. Die Kommune beantragt einen sicheren Zugang für ihre Kontaktpersonen, um die Telekommunikationsunternehmen zu verifizieren. Nach erfolgreicher Verifizierung erhalten die Telekommunikationsunternehmen ihre Zugangsdaten. Die integrierte Aktenführung unterstützt die Leistung mit Nachvollziehbarkeit. Dabei sorgt der Status der gestellten Anträge, der jederzeit eingesehen werden kann, für die notwendige Übersichtlichkeit. Dies erleichtert die Kommunikation und macht sie transparent.
Durch die implementierte Elster-Authentifizierung kann eine sichere und einfache Nutzung für alle Beteiligten gewährleistet werden. Dies kann die Beteiligung aller Stakeholder von Telekommunikationsunternehmen, die zuständige Genehmigungsbehörde, Forstämter und andere Interessensträger betreffen.