Verpflichtungserklärung
Seit Dienstag, den 01.09.2020 ist der Antrag auf eine Verpflichtungserklärung in den Städten Wiesbaden und Offenbach online verfügbar. Die Umsetzung ist Teil des OZG (Online-Zugangsgesetz) und damit von zentraler Bedeutung.
Gemeinsam mit unserem Partner ekom21, dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport sowie McKinsey, ist dieses Vorhaben nach 2 Monaten intensiver Zusammenarbeit erfolgreich umgesetzt worden.
Die erarbeitete Lösung beinhaltet die Online-Antragserfassung, die Online-Bezahlung und ein Ausgabedokument, in dem die wichtigsten Informationen für den Sachbearbeiter wie auch für den Antragsteller zusammengefasst sind. Dadurch entsteht ein transparenter Prozess, indem für die Beteiligten alle Informationen verfügbar sind.
Das Ziel war es, die Arbeit für die Sachbearbeiter und den Aufwand für die antragstellende Person zu reduzieren. Dadurch muss die Antragstellerin/der Antragsteller nur einmal zur Ausländerbehörde. Für den Fall, dass sich die Antragstellerin/der Antragsteller mit der eID (elektronischer Identitätsnachweis) authentifiziert, ist es sogar nicht mehr vorgesehen bei der Ausländerbehörde persönlich zu erscheinen. Dadurch besteht die Möglichkeit, sich das beantragte Dokument per Postweg zusenden zu lassen.
Mit Hilfe einer Verpflichtungserklärung kann der Antragsteller einen ausländischen Gast zu einem Aufenthalt in Deutschland verhelfen, falls die Person nicht selbst über genügend Mittel verfügt. Solche Mittel umfassen unter anderem Kosten für Ernährung, Wohnraum, Medikamente oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Durch eine Verpflichtungserklärung wird die Erteilung eines Visums ermöglicht bzw. vereinfacht, da damit der Lebensunterhalt des Gastes gesichert ist. Bei Eintritt eines Verpflichtungsfalles, sind dabei sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten.
Die Anträge zu der Verpflichtungserklärung finden Sie jeweils auf der Webseite der Stadt Wiesbaden und der Stadt Offenbach.